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Vorbereitung der Auskunft oder Beratung
Bevor Sie mir eine eMail zusenden, sollten Sie den Sachverhalt notieren, die Frage(n),
die Sie haben, formulieren, ggf. die erforderlichen Unterlagen zusammentragen (und evtl. einscannen) und sich auch überlegen, welchen konkreten
Auftrag Sie mir erteilen wollen. Ich möchte Sie auch bitten, schon jetzt die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zu lesen, die bei
Auftragserteilung Bestandteil des Vertrages werden. Sie finden sie auf der Seite "AGB".
Die hier angebotene Auskunft bzw. Beratung beschränkt sich nicht zwingend auf die Beantwortung einer einfachen rechtlichen Frage, auf das
Erstellen eine Rechtsgutachtens, auf die Erstberatung oder auf die sonstige Rechtsberatung. Nein, bei weitem nicht. Sie ermöglicht mir
auch, daß ich bei Bedarf für Sie nach außen hin, also gegenüber Dritten tätig werde, z.B. indem ich Ihren
Vertragspartner zur Zahlung Ihrer Rechnung auffordere, für Sie ein gerichtliches Mahnverfahren durchführe, Sie bei einer Klage vor
Gericht vertrete oder der Bußgeldstelle, die Ihnen eine Ordnungswidrigkeit vorwirft, erkläre, warum die Messung der Geschwindigkeit
fehlerhaft ist. In Strafverfahren würde ich z.B. mit der Polizei, dem Staatsanwalt oder dem Gericht Kontakt aufnehmen und für Sie
Stellungnahmen abgeben, Akteneinsicht nehmen etc..
Sollte sich im Rahmen z.B. der Beratung ergeben, dass Sie möchten, dass ich
auf Ihren Wunsch hin mit Dritten Kontakt aufnehmen soll, bräuchten Sie keinen anderen Rechtsanwalt zu beauftragen. Wir könnten den
bisher erteilten Auftrag dann auch entsprechend erweitern.
Prüfen Sie bitte vor dem Versenden einer eMail noch, ob diese mit einer
digitalen Signatur versehen und mit einer 128bit-Verschlüsselung vor dem Einblick unbefugter Dritter geschützt werden kann. Aktivieren
Sie ggf. diese Sicherheitsfunktionen.
Lesen Sie dazu bitte die Informationen auf der Seite
"Sicherheit".
Schicken Sie bitte keinesfalls eine unverschlüsselte eMail, die
persönliche Daten enthält!
Ablauf der Auskunftserteilung bzw. Beratung
Sie schicken mir eine verschlüsselte
eMail, die den Sachverhalt und die Frage(n) enthält, die ich beantworten soll, oder die sonstige Aufgabenstellung, die der Auftrag umfassen
soll.
Nach Eingang Ihrer eMail werde ich unverzüglich prüfen, ob ich in der Lage bin, die Auskunft zu erteilen oder die Beratung
durchzuführen, welche Informationen ich noch benötige und welche Kosten Ihnen durch meine Tätigkeit entstehen würden. Das
Ergebnis teile ich Ihnen per eMail mit. Bis hierhin sind Ihnen meinerseits keinerlei Kosten entstanden. Zwischen Ihnen und mir ist bis jetzt noch
kein Vertrag zustandegekommen.
Wenn ich Ihnen mitgeteilt habe, dass ich die Auskunft erteilen bzw. die Beratung durchführen kann
und welche Kosten/Gebühren für Sie entstehen werden, entscheiden Sie sich, ob Sie mir den Auftrag erteilen möchten oder nicht.
Letzterenfalls käme kein Vertrag zustande. Die Angelegenheit wäre für Sie erledigt. Ich würde Ihre Daten löschen.
Ihre Mitteilung, dass Sie mir den Auftrag erteilen, lässt den Vertrag zustandekommen.
Verwenden Sie für die Auftragserteilung
bitte das entsprechende Formular, das Sie auf der Seite "Download" finden. Desweiteren benötige
ich in jedem Fall auch Ihre persönlichen Daten, die Sie mir bitte mit dem "Datenblatt zur Erfassung des Mandats" übermitteln, zur
ordnungsgemäßen Abwicklung meiner Dienstleistung.
Sofern ich, dem Auftrag entsprechend, eine Vollmacht von Ihnen brauche,
oder Sie z.B. einen Beratungshilfeantrag ausfüllen müssen, habe ich Ihnen das im Regelfall bereits in meiner ersten Mail mitgeteilt.
Sämtliche Formulare finden Sie auch auf der Seite "Download".
Nach § 9 RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) kann ein Rechtsanwalt von seinem Auftraggeber für die entstandenen und voraussichtlich
entstehenden Gebühren und Auslagen einen angemessenen Vorschuss fordern.
Bevor ich den Auftrag ausführe, werde ich Sie
deshalb bitten, die entstehenden, Ihnen bereits bekannten Gebühren und Auslagen auf mein Geschäftskonto zu überweisen. Da es leider
auch Mandanten gibt, die wenig Interesse an der Begleichung der anwaltlichen Gebührenrechnungen zeigen, wenn der Anwalt seine Tätigkeit
vollständig erbracht hat, muss ich leider ohne Ausnahme auf einen angemessenen Vorschuss bestehen.
Nach Zahlungseingang
werde ich meine anwaltliche Tätigkeit entsprechend dem Auftrag erfüllen.
Beratungshilfe/Prozesskostenhilfe
Für Mandanten mit geringem Einkommen besteht unter Umständen die Möglichkeit,
die anwaltlichen Gebühren und Auslagen gegenüber der Staatskasse abzurechnen. Für die außergerichtliche anwaltliche
Tätigkeit käme die sog. Beratungshilfe, für die gerichtliche anwaltliche Tätigkeit die sog. Prozesskostenhilfe in Betracht.
Ob ein Mandant die Voraussetzungen für die Beratungs- bzw. Prozesskostenhilfe erfüllt, muss im Einzelfall geprüft werden.
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite "Kosten/Gebühren".
In diesen Fällen
würde ich meine auftragsgemäße anwaltliche Tätigkeit nach Vorliegen der Antragsunterlagen für die Prozesskostenhilfe
bzw. nach Vorlage eines Beratungshilfescheines ausführen.
Für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe müssen Sie vorher
das Formular "Erklärung über die wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnisse" ausfüllen und Ihre Angaben durch
Nachweise belegen. Sie bekommen das Formular entweder beim Gericht oder Sie laden es sich aus dem Internet herunter, zu finden z.B. auf der
Seite "Download".
Den Beratungshilfeschein erhalten Sie bei der Rechtsantragsstelle des
für Ihren Wohnsitz zuständigen Amtsgerichts. Den dazugehörigen Antrag können Sie sich vorher ebenfalls von der
Seite "Download" herunterladen und ausfüllen, bevor Sie zum Gericht gehen. Sie können auch ohne einen solchen Antrag zum Gericht gehen. Dann wird der Rechtspfleger Ihren Antrag aufnehmen.
Allerdings sollten Sie in jedem Fall Ihre Angaben über Ihre wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnisse durch Nachweise
belegen.
Pflichtverteidigung im Strafrecht
Im Strafrecht besteht in besonderen Fällen für mich als
Strafverteidiger die Möglichkeit, meine Gebühren und Auslagen gegenüber Staatskasse abzurechnen, nämlich dann, wenn ein
Fall der notwendigen Verteidigung, der sog. Pflichtverteidigung, vorliegt. Lesen Sie dazu bitte die näheren Informationen auf der
Seite "Kosten/Gebühren".
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